Schulordnung

1. Aufgabe
Die Musikwerkstatt Schramberg und die private Musikschule Alpirsbach dienen der
• musikalischen Bildung von Kindern ab 5 Jahren und Jugendlichen
• musikalischen Ausbildung bis zu einem Musikstudium
• musikalischen Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen

2. Aufbau
Der Unterricht erfolgt u.a. nach den Richtlinien des VdM (Verband deutscher Musikschulen).

3. Musikalisches Angebot der MuWe Schramberg und der PMS Alpirsbach

Tasteninstrumente: Klavier, Keyboard
Holzblasinstrumente: Querflöte, Klarinette, Saxophon ( nur online Unterricht)
Zupfinstrumente: Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Zauberharfe
Schlaginstrumente: Cajon, Djembe
Gesangsunterricht: in allen Richtungen von Klassik bis Modern
Zupfinstrumente: Gitarre, E-Gitarre, E-Bass
Schlaginstrumente: Schlagzeug, Cajon
Gesangsunterricht: in allen Richtungen von Klassik bis Modern
Band: Cajonband

Spielkreise : Zauberharfe ( vormittags)  

 

4. Schuljahr
Das Schuljahr unterteilt sich in 12 Monate.

5. Schulgeldordnung
Mit der Anmeldung wird die gültige Schul- und Schulgeldordnung der o.g. Musikschule anerkannt. Das Schulgeld wird in 12 Monatsraten per Bankeinzugsermächtigung zum 1. des laufenden Monats abgebucht. Der Einzug der Gebühren erfolgt auf Grundlage der Gebührentabelle in der jeweils gültigen Fassung. Bei gleichzeitiger Teilnahme mehrerer Geschwister wird eine Ermäßigung ab dem 3. und auf alle weiteren Kinder von 10% auf das niedrigste Schulgeld gewährt. Monatliche Gebühren der Musikschule siehe Gebührenübersicht.

6. Ferien und Feiertage
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die o.g. Musikschule und richtet sich nach den Schramberger Schulen

7. Aushändigung der Schulordnung und Schulgeldordnung
Das Schulgeld richtet sich nach der Gebührenordnung der Musikwerkstatt Schramberg und der PMS Alpirsbach. Mit der Anmeldung wird eine Schul- und Schulgeldordnung überreicht oder zugesandt. Nach einer Änderung einer der beiden Ordnungen wird diese durch die Lehrkräfte an die Schüler verteilt. Die Informationspflicht seitens der MS über alle Änderungen, die den Ausbildungsvertrag betreffen, ist damit erfüllt.

8. Aufnahme und Kündigung

Neuanmeldungen sind jederzeit möglich. Bei einer neuen Anmeldung besteht die Möglichkeit zum Ende des 6. Monates ab Unterrichtsbeginn mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Darüber hinaus gilt die unten folgende Kündigungsfrist. Kündigungen müssen grundsätzlich der Musikschule schriftlich per mail oder per Post zugehen. Einschreiben sind nicht erforderlich. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von € 6.- erhoben. Eine Änderung der Unterrichtseinheit befreit nicht von der Einhaltung der Kündigungsfristen.
Ab 1.3. 2022 gilt für Abmeldungen folgende Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Ende des Monats.

9. Krankheitsregelung
Unterrichtsversäumnisse des Schülers entbinden nicht von der Zahlungspflicht des Schulgeldes. Es besteht kein Anspruch auf Nachholen der abgesagten Stunden. Bei Erkrankung der Lehrkraft von nicht mehr als 1 Woche besteht für die ausgefallene Unterrichtsstunde kein Anspruch auf Schulgelderlass. Bei längerer Krankheit der Lehrkraft in Folge, wird für den zusätzlich ausgefallenen Unterricht eine Alternative angeboten.

10. Freistellung von den Unterrichtsgebühren
Eine Freistellung von der Gebühren über einen längeren Zeitraum, bedingt durch Abwesenheit kann durch entsprechende Bescheinigungen (z.B Attest) gewährt werden.

11. Lehrkräfte / Lehrerfortbildung
Der Schüler hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft. Wird seitens der Musikschule ein Lehrerwechsel vorgenommen, wird der Unterrichtsvertrag hiervon nicht berührt. Einmal im Jahr kann der Unterricht je Schüler ersatzlos ausfallen, wenn der Lehrer im Auftrag der MS an einer Fortbildung teilnimmt.

12. Aufsicht, Haftung
Aufsichtspflicht besteht nur in den Unterrichts- und Vorspielräumen während der offiziellen Unterrichts- und Vorspielzeiten. Insbesondere jüngere Schüler sollten immer direkt in die Obhut des Lehrers übergeben werden. Die Schüler bzw. Erziehungsberechtigten haften für Verlust oder Beschädigung von Schuleigentum.

13. Instrumentenkauf, Leihinstrumente
Bei Fragen zum Kauf oder Leihen eines Instrumentes stehen die Fachlehrer gerne zur Verfügung. Leihinstrumente sind vorhanden und können gegen eine Gebühr gemietet werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

14. Stand
Die Schulordnung ist auf dem Stand vom 01.01.2022